Erik Roepke

Erik Roepke ist ein Bauingenieur-Unternehmen in Born am Darß, das Dienstleistungen wie SIGEKO-Bestellungen, Bauzeichnungserstellung, Bauausführung, Herstellung von Bauwerksteilen und -gewerken, Bauvertragsregelungen, Abnahmen und Sachverständigengutachten anbietet.

Chausseestraße 9, 18375 Born am Darß

Erik Roepke ist ein Bauingenieur-Unternehmen in Born am Darß, das Dienstleistungen wie SIGEKO-Bestellungen, Bauzeichnungserstellung, Bauausführung, Herstellung von Bauwerksteilen und -gewerken, Bauvertragsregelungen, Abnahmen und Sachverständigengutachten anbietet. Das Unternehmen versteht sich als Dienstleister für Bauherren und bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Bauprojekten. Erik Roepke bietet SIGEKO-Bestellungen an, um Bauherren bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu unterstützen. Der Entwurfsverfasser ist für die Erstellung der Bauzeichnungen verantwortlich und muss die Wünsche des Bauherrn mit den gesetzlichen Vorgaben und Regeln der Technik in Übereinstimmung bringen. Der Bauleiter übernimmt die genehmigten Bauunterlagen und setzt diese in ein Bauwerk um. Dabei ist er verantwortlich für die genaue Bauausführung nach den Zeichnungen und für die Einhaltung der Regeln der Technik und der gesetzlichen Bestimmungen. Der Unternehmer stellt das Bauwerk oder einzelne Bauwerksteile oder einzelne Gewerke handwerklich her. Dabei ist er für die Einhaltung der Herstellervorschriften und der Vorgaben in den einzelnen Normen verantwortlich. Im Bauvertrag werden alle wichtigen Dinge, die das Bauwerk betreffend geregelt. Je genauer die Wünsche des Bauherrn an dieser Stelle niedergeschrieben sind, desto besser lassen sich später Meinungsverschiedenheiten regeln. Insbesondere der Preis, der Termin des Baubeginns und der Termin der Baufertigstellung sollten eindeutig im Bauvertrag benannt sein. Auch Regelungen zu Abschlagszahlungen und zu eventuellem Bauverzug sind empfehlenswert. Die Abnahme ist eine der wichtigsten Handlungen im Bauablauf. Mit der Abnahme beendet der Unternehmer seine Arbeit. Es entsteht der Anspruch auf Vergütung dieser Arbeit. Die Beweislast kehrt sich um. Die Gefahr geht auf den Bauherrn über. Die Gewährleistungsfristen beginnen. Bei fehlendem Vorbehalt erlöschen Ansprüche. Erik Roepke bietet auch Sachverständigengutachten an. Ein Sachverständiger ist eine Person, die von einem bestimmten Sachgebiet mehr versteht als andere Personen und bereit ist, objektiv darüber Auskunft zu geben. Bei einem Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Das Gutachten ist eine Entscheidungshilfe für das Gericht. Ein Privatgutachten ist ein auf privatrechtlicher Vertragsgrundlage erstelltes Gutachten. Bei Einbringung in eine gerichtliche Auseinandersetzung wird ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag gewertet. Ein Schiedsgutachten setzt eine privatrechtliche Vereinbarung voraus. Die Parteien vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten einen Schiedsgutachter zu verpflichten. Der Sachverständige klärt und bewertet die Sachverhalte. Ein Versicherungsgutachten ist eine Entscheidungshilfe zu Art und Umfang der Maßnahmen nach einem Schadensfall. Dabei müssen die Ursachen für den Schaden benannt und die nach den Regeln der Technik notwendigen Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen qualifiziert und quantifiziert werden. Ein Beweissicherungsgutachten ist eine qualifizierte Dokumentation des Ist-Zustandes eines Bauteils, eines Bauwerkes oder einer Bauwerksanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, um später einen Vergleich vornehmen zu können. Erik Roepke ist ein zuverlässiger Partner für Bauherren, die eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Bauprojekten benötigen.

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